Zur Startseite

Kinder+Jugend

Freihandelsabkommen

  • Home  › 
  • Aktuelles

Erfolg für BN-Klage: Wolf darf nicht abgeschossen werden!

Wolf in der Region Traunstein:

Verwaltungsgericht bewilligt Eilantrag. Gericht legt in der Begründung klar dar, dass Abschuss unrechtmäßig ist. BN nimmt die Ängste und Sorgen der Weidetierhalter sehr ernst. Herdenschutz muss gestärkt werden.

21.01.2022

Der BUND Naturschutz in Bayern begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern zur Entnahme des Traunsteiner Wolfes auszusetzen – der entsprechende Eilantrag des BN vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte (Dr. Franziska Heß) ist heute bewilligt worden. Mehr noch: In der ausführlichen Begründung des Gerichts steht klar, dass die Abschussgenehmigung nicht rechtens wäre. Der BN-Vorsitzende Richard Mergner kommentiert: „Wir sind sehr froh und erleichtert über diese Entscheidung. Dass das Gericht schon jetzt so deutlich unsere Argumente bestätigt, zeigt, wie klar die Sachlage ist. Die Begründung für den Abschuss des Wolfes war wirklich an den Haaren herbeigezogen. Der Wolf hat keinerlei Interesse an Menschen gezeigt. Die Behauptung der Regierung von Oberbayern und Ministerin Kaniber, dass er eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt, war nicht haltbar! Das hat das Gericht nun bestätigt.“


Gleichwohl macht sich der BUND Naturschutz für einen effektiven und fairen Herdenschutz stark und fordert die Staatsregierung auf, die Deckelung der Förderung für wolfsabweisende Zäune auf 13 Euro unverzüglich wieder aufzuheben. „Der Schutz der Weidetiere vor dem Wolf muss der Staatsregierung das Geld wert sein. Es kann nicht sein, dass die Weidetierhalter kurz vor der nächsten Weidesaison damit konfrontiert werden, dass sie nun doch mit einem großen Teil der Herdenschutzkosten alleine gelassen werden", kritisiert Beate Rutkowski, stellvertretende Landesvorsitzende und Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Traunstein.

Weitere Forderungen des BN sind:

 

  • Flächendeckende Herdenschutzförderung in Bayern, zumindest für Schaf- und Ziegenhaltung.
  • Auch die laufenden Kosten für den Herdenschutz müssen gefördert werden. Unterhalt des Herdenschutzes ist sehr aufwendig, insbesondere in schwierigem Gelände wie z. B. auf Almen und Alpen.
  • Auch eine Förderung der Behirtung muss angedacht werden. Diese bringt dem Weidetierhalter neben dem Schutz vor Wölfen noch viele weitere Vorteile. 

 

Für Rückfragen:

 

Felix Hälbich

Pressesprecher, Referent für Medien und Kommunikation

Tel. 0 89 / 5 14 69 76 11; 01 71 / 3 37 54 59

E-Mail: felix.haelbich@bund-naturschutz.de